Bade- und saunaordnung
für die Waldsee-Therme der Städtischen Rehakliniken
Die Therme ist ein Gesundheits- und Erholungsbad. Unsere Gäste finden bei uns Ruhe und Entspannung. Wir bitten daher alle unsere Gäste um gegenseitige Rücksichtnahme.
A. Allgemeine Bestimmungen für Bade- und Saunabereich
I. Rechtliche Ausgestaltung
- Rechtsträger und Betreiber der Waldsee-Therme ist die Stadt Bad Waldsee.
- Die Stadt Bad Waldsee unterhält die Waldsee-Therme als öffentliche Einrichtung, welche nach Maßgabe der vorliegenden Bade- und Saunaordnung jedermann während der festgelegten Betriebs- und Öffnungszeiten zur zweckentsprechenden Benutzung, bei Entrichtung des festgesetzten Eintrittspreises, zur Verfügung steht.
- Das Rechtsverhältnis zwischen den Benutzern und dem Betreiber ist privatrechtlich ausgestaltet.
II. Zweck- und Verbindlichkeit der Bade- und Saunaordnung
- Die Bade- und Saunaordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Bades. Der Benutzer soll Ruhe und Erholung finden. Die Beachtung der Bade- und Saunaordnung liegt daher in seinem eigenen Interesse.
- Die Bade- und Saunaordnung ist für alle Benutzer verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Benutzer die Bestimmungen dieser Bade- und Saunaordnung, sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
- Die Nichtbefolgung einer Anordnung kann ggf. strafrechtlich verfolgt werden.
- In besonderen Teilen des Bades, wie z.B. im Saunabereich und bei den Fass-Saunen gelten zusätzlich die dort ausgewiesenen Bestimmungen (siehe Punkt B der Bade- und Saunaordnung). Angebrachte Warn-, Gebots- und Verbotsschilder sind zwingend zu beachten. Deren Entfernung oder Unkenntlichmachung ist unzulässig.
- Bei der Benutzung durch Schulen und Vereine ist der Lehrer bzw. der Vereins- oder Übungsleiter für die Einhaltung der Badeordnung verantwortlich.
- Das Personal des Bades übt gegenüber allen Badegästen das Hausrecht aus. Dessen Anweisungen ist zwingend Folge zu leisten. Benutzer welche gegen die Bade- und Saunaordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Insbesondere kann ein vorübergehendes oder dauerhaftes Hausverbot durch den Betreiber verhängt werden. Der betroffene Benutzer kann hieraus keine Ansprüche ableiten, insbesondere wird der entrichtete Eintrittspreis nicht rückerstattet.
III. Zutrittsbestimmungen
- Während der für die Allgemeinheit festgelegten Öffnungszeiten ist die Benutzung des Bades und seiner Einrichtungen grundsätzlich jedermann gestattet. Davon ausgeschlossen sind Personen mit ansteckenden Krankheiten im Sinne des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten bei Menschen (IfsG), sowie Personen mit offenen Wunden, ansteckenden Hautausschlägen, als auch alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Personen. Im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen oder amtsärztlichen Bescheinigung gefordert werden.
- Für bestimmte Bereiche des Bades gelten weitere Zutrittsbeschränkungen (siehe Punkt B.XI der Bade- und Saunaordnung).
- Der Zugang zu den Umkleidekabinen und zu den Becken ist nur unter Benutzung der dafür vorgesehenen Wege und Treppen gestattet. Der Weg von den Umkleidekabinen zum Vorreinigungsraum und die Beckenumgänge dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
- Der Besuch des Bades in größeren Gruppen ab 20 Personen, das Üben in Gruppen als auch anderweitige Gruppenaktivitäten im Bad sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Badepersonals gestattet. Die Zulassung von Schwimmvereinen, Schulklassen und sonstigen geschlossenen Gruppen wird auf Anfrage gesondert geregelt.
- Personen, welche sich wegen geistiger oder körperlicher Behinderung oder Einschränkung nicht sicher bewegen können oder sich gefährden ist die Benutzung des Bades nur mit einer hierfür geeigneten Begleitperson gestattet. Hiervon betroffen sind insbesondere auch Personen mit der Neigung zu Krampf- und/oder Ohnmachtsanfällen, Epilepsieanfällen sowie Herz- Kreislauferkrankungen.
- Personen gegen welche ein Hausverbot verhängt wurde, ist der Zutritt des Bades versagt.
- Jeder Benutzer muss im Besitz einer gültigen Eintrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich des Bades sein, welche auf Verlangen des Badpersonals vorzuzeigen ist.
- Das Bad darf, mit Ausnahme des Kassen- und Eingangsbereichs und der Gastronomie im Eintrittsbereich nur mit gültiger Eintrittsberechtigung betreten werden, ausgenommen sind Personenkreise mit besonderen Befugnissen.
- Personen welche sich unbefugt Zutritt zum Bad oder zu gesondert kostenpflichtigen Leistungen verschaffen werden des Bades verwiesen. Die Stellung einer entsprechenden Strafanzeige bleibt, auch im Versuchsfalle, vorbehalten.
- Die Zutrittsberechtigung schließt ausdrücklich nicht politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen sowie die Verteilung von Flugblättern und anderen Druck- und Werbeschriften oder deren Vertrieb ein.
- Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist Zutritt und Aufenthalt nur in Begleitung von für sie verantwortlichen und zur Aufsicht verpflichteten Erwachsenen gestattet. Die allgemeine Aufsichtspflicht im Bad- und Saunabereich durch die Sorge- bzw. Erziehungsberechtigten bleibt hiervon unberührt.
- Jugendschutz: Gemäß Jugendschutzgesetz ist der Zutritt für Benutzer unter 16 Jahren auf die Zeit bis 22 Uhr beschränkt. Bei längeren Öffnungszeiten ist die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ohne Begleitung einer sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person nicht, von Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet. Abweichend hiervon dürfen Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren auch länger als bis 24 Uhr bleiben, wenn sie in Begleitung einer sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person sind.
IV. Öffnungszeit, Nutzungszeit und Kassenschluss, Therapiezeiten
- Öffnungszeiten, Nutzungszeiten und der Kassenschluss (= letzter Einlass) für den öffentlichen Badebetrieb werden unter Berücksichtigung von Therapiezeiten durch Aushang im Eingangs- und Kassenbereich des Bades bekanntgegeben. Gleiches gilt für etwaige Schließtage.
- Für besondere Bade- und Saunaangebote können besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten gelten.
- Die individuelle Nutzungszeit beginnt mit dem Entwerten der Eintrittskarte beim Durchgang durch das Drehkreuz und endet mit dem Verlassen des Drehkreuzes, spätestens jedoch mit der jeweiligen Öffnungszeit des Bades. Die Nutzungszeit beinhaltet das Aus- und Ankleiden sowie die Körperreinigung.
- Bis zum Ablauf der Öffnungszeit haben sämtliche Badegäste das Bad durch das Drehkreuz zu verlassen.
- Die Beckenbereiche, Saunen und Außenbereiche sind spätestens 15 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeit zu verlassen.
- Eine Stunde vor Ende der Öffnungszeit ist der letzte Einlass.
- Bei Überfüllung oder bei Notfällen kann die Nutzung des Bades oder von Teilen des Bades eingeschränkt bzw. das Bad komplett gesperrt werden. Der Einlass kann in solchen Fällen eingestellt werden.
V. Eintrittskarten
- Die jeweils gültige Preisliste wird durch Aushang und Auslage im Eingangs- und Kassenbereich des Bades bekanntgegeben.
- Die Nutzungszeiten entsprechen den in der Preisliste angegebenen Tarifen. Bei Überschreiten der Nutzungszeit fallen Nachzahlungen an, deren Höhe durch Aushang im Eingangs- und Kassenbereich ersichtlich sind.
- Eine Einzelkarte berechtigt zum einmaligen Eintritt in das Bad. Es besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass bei nicht vollständig ausgenutzter Nutzungszeit.
- Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Betriebsteile oder einzelner Angebote besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises.
- Gelöste Eintritte oder Gutscheine werden nicht zurückgenommen. Es findet keine Rückerstattung des Eintrittspreises bei verlorenen oder nur teilweise ausgenutzten Eintritten oder Gutscheinen statt.
- Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
- Bei missbräuchlicher Benutzung der Eintrittskarte wird grundsätzlich Strafanzeige gestellt.
- Regelungen zur Ausstellung und Benutzung von Geldwertkarten finden sich gesondert in dem diesbezüglichen Antragsformular.
- Gültigkeitsdauer, Art und Umfang von Gutscheinen bestimmt sich nach den auf dem Gutschein enthaltenen Hinweisen. Im Zweifelsfalle über die Gültigkeitsdauer entscheidet das Ausstellungsdatum auf den Gutscheinen/Eintrittskarten; diese verfallen zum Ende des dritten Kalenderjahres nach Ausstellung.
VI. Körperreinigung und Badebekleidung
- Der Benutzer hat vor Betreten des Bade- und Saunabereichs zu duschen. Es wird hierbei gebeten, unnützen Wasserverbrauch zu vermeiden.
- Die Verwendung von Seife, Shampoos und anderen Körperreinigungsmitteln außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind im gesamten Dusch-, Bade und Saunabereich nicht erlaubt.
- Es wird empfohlen vor der Benutzung der Duschen und der Becken die Toilette aufzusuchen. Jede Verunreinigung des Badewassers muss vermieden werden.
- In einzelnen Bereichen der Waldsee-Therme gelten unterschiedliche Bekleidungsordnungen.
- Der Aufenthalt im Badebereich samt Fass-Saunen (ausgenommen Saunabereich) ist ausschließlich in einer den Geboten des Anstandes entsprechenden Badebekleidung gestattet. Die Entscheidung über die Angemessenheit der Badebekleidung obliegt dem Badpersonal. Burkinis sind erlaubt.
- Regelungen für den Saunabereich finden sich unter B.X.2. dieser Bade- und Saunaordnung.
- Das Tragen von Badeschuhen wird dringend empfohlen!
VII. Verhalten im gesamten Bade- und Saunabereich
Der Benutzer hat alles zu unterlassen, was die guten Sitten als auch die Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Ruhe im Bad verletzt oder gefährdet. Sexuelle Handlungen/Darbietungen sind zu unterlassen.
Insbesondere gilt:
- Die Einrichtungen im gesamten Bereich der Waldsee-Therme sind pfleglich zu behandeln. Jede bewusste Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet gegebenenfalls zum Schadensersatz.
- Findet ein Benutzer ihm zugewiesene oder ihm zugängliche Räume oder Schließfächer verunreinigt oder beschädigt vor, so hat er dies dem Badepersonal mitzuteilen.
- Der Aufenthalt in den Wechselkabinen bzw. Umkleidebereichen ist nur zum An- und Auskleiden gestattet.
- Garderobenschränke bzw. Wertfächer stehen dem Benutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung, maximal jedoch einen Betriebstag, zur Benutzung zur Verfügung. Auf deren Verfügbarkeit und Benutzung besteht kein Anspruch.
- Der Benutzer ist verpflichtet, die Schränke bzw. Fächer ordnungsgemäß zu verschließen und das Verschlussmedium sorgfältig zu verwahren. Bei Verlust des Verschlussmediums wird der Schrankinhalt an den Besucher erst nach eingehender Überprüfung und mit Beweispflicht durch den Besucher ausgegeben.
- Der Betreiber behält sich vor, nach Ende der Öffnungszeit alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer zu öffnen und gegebenenfalls zu räumen. Der Inhalt wird wie eine Fundsache behandelt.
- Das Benutzen von Therapiegeräten ist nur mit Erlaubnis des Therapeuten oder der Badeaufsicht gestattet.
- Über die Benutzung von Schwimmhilfen entscheidet das Badepersonal. Sport-/Spiel- und sonstige Animationsgeräte (wie Bälle, Luftmatratzen, Schwimmflossen, Schnorchel) sind grundsätzlich nicht gestattet.
- Das Thermalbecken darf nur von geübten Schwimmern benutzt werden. Die Benutzung der Becken erfordert die Rücksichtnahme auf andere Badegäste.
- Nicht gestattet ist das Einspringen in die Becken vom Beckenrand. Die Wassertiefe beträgt lediglich 1.35 m. Zudem ist das Turnen an Einstiegsleitern und Haltestangen, das Rennen an den Beckenrändern und das Hineinstoßen oder -werfen anderer Personen in die Becken ausdrücklich untersagt.
- Körperverletzungen und Unfälle sind unverzüglich dem aufsichtführenden Badepersonal zu melden.
- Liegen sind bei der Benutzung mit einem ausreichend großen Handtuch zu bedecken. Das Reservieren von Liegen im Badebereich ist auf allen Liegen, insbesondere auf den gekennzeichneten Liegen; und im Saunabereich auf allen Liegen aus Rücksicht auf die anderen Gäste ausdrücklich untersagt! Falls Handtücher, Taschen oder anderen Gegenstände zu diesem Zwecke dort abgestellt oder abgelegt werden, dürfen diese vom Badepersonal selbstständig entfernt werden.
- Das Bad sollte mit Badeschuhen betreten werden. Gehen Sie bitte vorsichtig. Trotz spezieller Fliesen ist Rutschgefahr gegeben. Bitte benutzen Sie die Haltegeländer zu Ihrer Sicherheit.
- Bitte halten Sie im Interesse Ihrer Gesundheit die ärztlich verordnete oder empfohlene Bade bzw. Nutzungszeiten ein.
- Sollte es zu Störungen Ihres Befindens, Druckgefühl in der Herzgegend, Kurzatmigkeit, Kopfschmerzen oder Schwindel kommen, begeben Sie sich unverzüglich zum Aufsichtspersonal.
- Barfußbereiche (wie die Wechselkabinen, Duschen, der gesamte Bade- und Saunabereich) dürfen nur barfuß oder mit geeigneten Badeschuhen betreten werden. Das Befahren der Barfußbereiche mit mitgebrachten Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen ist nicht gestattet. Kinderwagen- und Rollatorreifen sind vor Einlass zu reinigen; ein Ersatz für Rollstuhlfahrer steht bereit.
- Des Weiteren bitten wir um Beachtung der folgenden Verbote:
Nicht gestattet ist:
- das Rauchen in der gesamten Einrichtung.
- das Mitbringen und Benutzen von zerbrechlichen Behältern (z. B. Glas, Porzellan) als auch das Wegwerfen von Glas und sonstigen scharfen Gegenständen
- das Mitbringen von Tieren
- das Ausspucken auf den Boden oder in die Becken und jede andere vermeidbare Verunreinigung des Bades und des Badewassers
- andere Badegäste unterzutauchen oder vorsätzlich zu erschrecken
- andere Badegäste durch Spiele und sportliche Übungen zu belästigen
- Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte, andere Medien (z. B. Handys, Smartphones, Tablets) ohne Kopfhörer oder Ferngläser zu benutzen
- das Fotografieren und Filmen fremder Personen; insbesondere im textilfreien Bereich. Beim Verdacht auf diesbezüglichen Missbrauch von Smartphones/Tablets etc. ist das Personal berechtigt, den Gast darauf anzusprechen. Dieser muss den Nachweis erbringen (z.B. durch Vorzeigen der letzten Aufnahmen), dass keine Fotos/Filme gemacht wurden.
- Bei der Nutzung von Handys, Smartphones und Tablets ist darauf zu achten, dass das Objektiv/die Linse sichtlich abgeklebt ist. Entsprechende Aufkleber sind beim Personal erhältlich.
- gewerbliche Fotografie und Aufnahmen ohne Genehmigung der Betriebsleitung
- das Lärmen, lautes Singen und Pfeifen als auch anderweitiges Musizieren
- das Verwenden mitgebrachter Badezusätze.
VIII. Aufsicht
- Das Bad- bzw. Aufsichtspersonal hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe, Ordnung und für die Einhaltung der Bade- und Saunaordnung zu sorgen und übt das Hausrecht aus. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
- Das Badpersonal ist berechtigt, Personen welche
- die Sicherheit, Ruhe und Ordnung in der Anlage gefährden,
- andere Gäste belästigen und /oder
- trotz Ermahnung gegen Bestimmungen der Bade- und Saunaordnung verstoßen
aus dem Bad zu verweisen. Widersetzungen ziehen Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch nach sich.
- Den in Ziffer 2 genannten Personen kann der Zutritt zum Bad zeitweise oder dauernd untersagt werden.
- Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht rückerstattet.
- Wer sich widerrechtlich den Zutritt zu der Anlage verschafft, muss mit einer Strafanzeige rechnen.
IX. Sonstiges
- Wünsche, Beschwerden und Anregungen der Benutzer nimmt das Personal entgegen. Wenn möglich wird sofort Abhilfe geschaffen. Dem Benutzer steht es frei sich mit Beschwerden an die Betriebsleitung der Städtischen Rehakliniken zu wenden.
- Fundsachen sind dem Badepersonal bzw. dem Personal an der Kasse zu übergeben. Mit ihnen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren.
- Das gewerbliche Feilbieten von Waren und Leistungen aller Art als auch das gewerbliche Fotografieren, ist auf dem gesamten Betriebsgrundstück ausschließlich mit Genehmigung der Betriebsverwaltung erlaubt.
- Auf dem gesamten Betriebsgrundstück sind Belange des Umweltschutzes wie Wasserverbrauch, Abfalltrennung und ähnliches zu berücksichtigen.
- Fahrzeuge sind nur auf den hierfür vorgesehenen Parkplätzen abzustellen.
- Zur Sicherheit der Benutzer und deren Eigentums erfolgt eine Videoüberwachung in bestimmten Bereichen des Bades. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzverordnung werden eingehalten. Die Aufzeichnungen können im Verdachtsfall nur von der Betriebsleitung und der Polizei eingesehen werden.
- Jeder Nutzer hat sich im gesamten Betrieb der Waldsee-Therme auf die typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen (z.B. Rutschgefahr).
B. Besondere Bestimmungen für den Saunabereich und die Fass-Saunen
Für den Saunabereich und die Fass-Saunen gelten ergänzend folgende Bestimmungen:
X. Zweckbestimmung
- Der Saunabereich dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Benutzer.
- Der Saunabereich ist eine textilfreie Zone. Ausgenommen hiervon ist das Bad- und Wellnesspersonal. Es handelt sich nicht um einen Bereich der Freikörperkultur, weshalb nach Beendigung des Saunaganges ein Bademantel bzw. Handtuch umzulegen ist. Dies gilt auch für die erforderliche Abkühlphase.
- Die Fass-Saunen dürfen nur bekleidet betreten werden. Zur Badekleidung in den Fass-Saunen regelt A. VI. 5. näheres. In jeder Fass-Sauna sind max. 8 Personen erlaubt.
XI. Besondere Zutrittsbestimmungen
- Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Zutritt zum Saunabereich und den Fass-Saunen grundsätzlich nicht gestattet; ab 16 Jahren nur in Begleitung einer geeigneten erwachsenen Begleitperson. Die allgemeine Aufsichtspflicht im Bad- und Saunabereich durch die Sorge- bzw. Erziehungsberechtigten bleibt hiervon unberührt.
- Vor dem Betreten der Fass-Saunen ist ein gründliches Abduschen erforderlich.
- Grundvoraussetzung für die Benutzung der Saunaanlage und der Fass-Saunen ist die gesundheitliche Eignung. Im Zweifelsfall kann der Betreiber eine ärztliche Bestätigung verlangen. Das Badpersonal ist befugt, bei erkennbaren gesundheitlichen Einschränkungen des Saunagastes diesen an einen Arzt zu verweisen.
Personen mit folgenden Krankheiten sind vom Besuch der Saunaanlage und der Fass-Saunen ausgeschlossen:
- Ansteckende und entzündliche Hautkrankheiten
- alle akuten Infektionskrankheiten
- septische Infekte
- akute Virusinfektion (z. B. Grippe)
- akute entzündliche Erkrankungen innerer Organe
- akute und nicht ausgeheilte Lungentuberkulose
- entzündlicher Zustand des Herzens
- akute Stadien des Herzinfarktes
- höhergradige und akute Herz- und Kreislauferkrankungen
- Neigung zu Synkopen
- Anfallserkrankungen ( z. B. Epilepsie)
- Bluthochdruck über 200mmHg systolisch und 130mmHg diastolisch
- Venenentzündungen
- schwere vegetative Störungen mit hochgradiger Kreislaufinstabilität
- die ersten 3 Monaten nach einem Schlaganfall
- individuelle Entscheidung bei Schwangerschaft
- nicht abgeheilte Wunden
- hochgradiges Lymphödem
XII. Besondere Verhaltensregeln
Auf sportliche Betätigungen während des Aufenthaltes im Saunabereich und den Fass-Saunen ist zu verzichten.
Verhalten in den Saunakabinen/Fass-Saunen:
- Die Benutzung der Saunakabinen in der Saunalandschaft ist nur unbekleidet gestattet.
- Die Fass-Saunen dürfen nur in Badekleidung betreten werden (s. A. VI. 5.).
- Die Saunakabinen und Fass-Saunen sind grundsätzlich barfuß zu betreten.
- Die Liegen und Sitzgelegenheiten der Saunakabinen und Fass-Saunen sind nur mit einer ausreichend großen Unterlage (z. B. Saunatuch) zu benutzen.
- Technische Einbauten (z. B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen/Saunatüchern belegt und auch nicht eigenständig bedient werden.
- Aus gegenseitiger Rücksichtnahme sind laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen etc. nicht erlaubt.
- Im Saunabereich und in den Fass-Saunen bestehen besondere Bedingungen, wie z. B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke, unterschiedliche Wärmequellen etc. Verschiedene Ebenen verlangen ein vorsichtiges Begehen. Das Berühren von Hitze leitenden Elementen ist zu unterlassen.
- Schmuck, Uhren, Brillen und ähnliche Gegenstände müssen vor dem Saunieren abgelegt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die hohen Temperaturen in den Saunakabinen Schmuck, Uhren, Brillen und ähnlichen Gegenständen schaden können und deren Tragen zu ernsten Verbrennungen auf der Haut führen kann.
- Aus Gründen der eigenen Sicherheit und Ruhe, aber auch aus Rücksicht auf andere Gäste hat jeder Saunabenutzer in den Saunakabinen und in den Fass-Saunen ruhig auf seinem Platz zu verweilen. Die Saunakabinen sind nach Beendigung des Saunaganges ruhigen Schrittes wieder zu verlassen und die Türen leise zu schließen.
- Saunaaufgüsse werden ausschließlich vom Personal durchgeführt. Eigene Aufgussessenzen dürfen nicht verwendet werden. In den Fass-Saunen finden keine Aufgüsse statt.
- Die Aufenthaltsdauer in den Saunakabinen und Fass-Saunen richtet sich nach dem eigenen Wohlbefinden. Es wird gebeten, eine nach der Uhr kontrollierte Zeitspanne auszuharren. Es wird jedoch empfohlen, 15 Minuten pro Saunagang nicht zu überschreiten. Zur Kontrolle der Aufenthaltsdauer stehen Saunauhren in den Kabinen zur Verfügung.
Verhalten nach bzw. zwischen den Saunagängen:
- Nach dem Aufenthalt in der Saunakabine/Fass-Sauna ist vor der Benutzung weiterer Einrichtungen, insbesondere der Kalt- oder Warmwasserbecken, der Schweiß gründlich abzuduschen und der Körper zu reinigen.
- In Kalt- oder Warmwasserbecken darf nicht eingesprungen oder getaucht werden.
- Einreibemittel jeder Art dürfen vor Benutzung aller Becken als auch der Liege- und Sitzgelegenheiten nicht angewendet werden.
- Die Benutzung von Kneippschläuchen und Körperduschen sollte nach den Ratschlägen des Aufsichtspersonals erfolgen.
- Die Liege- und Sitzgelegenheiten im Saunabereich und im Bereich der Fass-Saunen dürfen nur mit einem Bademantel oder einer trockenen Unterlage benutzt werden.
C. Haftung
XIII. Haftung des Benutzers gegenüber der Stadt
- Sämtliche Einrichtungen der Waldsee-Therme sind pfleglich zu behandeln. Der Badegast haftet bei schuldhaften Beschädigungen oder Verunreinigungen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt für Schäden, welche aufgrund missbräuchlicher Benutzung verursacht wurden.
- Für Schäden die durch Kinder herbeigeführt werden haften die Eltern oder Erziehungsberechtigten entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.
- Die Benutzung der gesamten Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Betreibers, die Einrichtung in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
XIV. Haftung der Stadt gegenüber dem Benutzer
- Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten). Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
- Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
- Für Oberflächenschäden auf entspiegelten Brillengläsern und Kontaktlinsen durch das Thermalwasser oder in den Saunen wird ausdrücklich keine Haftung übernommen. Gleiches gilt für die Verfärbung, Ausbleichung oder Beschädigung von Badekleidung, Schmuck oder Uhren, welche aufgrund der Wasserbeschaffenheit auftreten können.
- Es wird ausdrücklich dazu angeraten, keine Wertgegenstände mit ins Bad zu nehmen. Falls der Benutzer dennoch Wertgegenstände mit sich führt, sind diese zwingend in den Wertschließfächern im Eingangsbereich UG gegenüber der „Föhnwand“ zu hinterlegen.
- Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld, Bekleidung und Begleitsachen, wie Handtaschen, Schirme, Aktentaschen und dergleichen, haftet der Betreiber bzw. dessen Erfüllungsgehilfen nur bei ordnungsgemäßer Verwahrung im geschlossenen Garderobenschrank – oder Wertschließfach und ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten).
- Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der durch den Besucher in das Bad eingebrachten persönlichen Gegenstände durch Dritte wird durch den Betreiber nur gehaftet, wenn diesem selbst Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) vorwerfbar ist.
- Das Einbringen von Wertsachen, Bargeld, Bekleidung und Begleitsachen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und / oder ein Wertschließfach begründet keinerlei Pflichten des selbigen in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrungspflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Badegastes bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und / oder Wertschließfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.
- Der Besucher muss Zahlungsmedien (= Zutrittskarten) sowie die Verschlussmedien für den Garderobenschrank (= Chip/Schlüssel) oder das Wertschließfach (= Schlüssel) so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er den Chip/Schlüssel zum Garderobenschrank als auch den Schlüssel zum Wertschließfach am Körper (z.B. am dafür vorgesehenen Armband) zu tragen, diese bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
- Bei schuldhaftem Verlust des Zahlungsmediums (= Zutrittskarten) oder der Verschlussmedien für den Garderobenschrank (= Chip/Schlüssel) oder das Wertschließfach (= Schlüssel) werden folgende Pauschalbeträge in Rechnung gestellt:
- Verlust der Zahlungsmedien (Zutrittskarten) = 15 €
- Verlust des Chip/Schlüssels für den Garderobenschrank oder das Wertschließfach = 15 €
Wird der Schlüssel wieder gefunden wird der Betrag abzüglich der tatsächlich entstandenen Kosten zurückerstattet. Dem Besucher wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag ausweist. Dem Betreiber ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
Der Betreiber ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Diese Bade- und Saunaordnung tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen beschlossenen Bade- und Saunaordnungen außer Kraft.
Stand 01.11.2025 / Betriebsleitung der Städtischen Rehakliniken